Abmahnung Lappan Verlag wegen Verwendung von Zitaten Heinz Erhardts
Der Kanzlei Janke liegen neue Abmahnungen durch die Lappan Verlag GmbH, Oldenburg, vor. Abgemahnt werden Webseiten- bzw. Portalbetreiber, auf deren Seiten Sprüche, Reime oder Gedichte von Heinz Erhardt, wie z.B. "Der Chor" oder "Die polyglotte Katze", zitiert werden. Die Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Zitaten des deutschen Dichters und Humoristen werden durch die Kanzlei KSP, Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg, ausgesprochen.
Der Lappan Verlag ist bekannt für die Veröffentlichung von Büchern mit humoristischen Inhalten, Karrikaturen, Comics, Cartoons. Bei Verletzung von Urheber- bzw. Nutzungsrechten an Heinz Erhardt Gedichten und Sprüchen hört der Spaß jedoch offensichtlich auf. Bereits für Reime von wenigen Zeilen fordert der Lappan Verlag einen beachtlichen Schadensersatz. Daneben wird u.a. die Zahlung der Anwaltsgebühren sowie die Löschung/ Beseitigung der Zitate und Texte verlangt.
"Heinz Erhardt ist Deutschlands erfolgreichster Komiker. ... Am 2. Februar 2011 hätte er seinen 100. Geburtstag gefeiert. Feiern Sie mit!", so der Lappan Verlag auf seiner Webseite. Für Anfragen zu Abdruckrechten bzw. Lizenzen der Erhardt-Werke bietet der Verlag eine eigene Seite an.
Abmahnungsgrund: Unerlaubte Nutzung von Heinz Erhardt Gedichten
Unerlaubte Verwendung eines oder mehrerer urheberrechtlich geschützter Zitate von Heinz Erhardt auf einer privaten oder gewerblichen Webseite (Blog, Internetforum, Portal).
Forderung des Abmahners
- Schadensersatz (hypothetische Lizenzgebühr) (400,00 - 600,00 Euro)
- Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Anwaltskosten (Rechtsanwaltsvergütung)
- Dokumentationskosten
- Verzugszinsen
- Löschung und Beseitigung der Texte von der Webseite und von sämtlichen Datenträgern
- Androhung, weitergehende Ansprüche geltend zu machen
Unsere Empfehlung
1. Nehmen Sie die Abmahnung des Lappan Verlages ernst!
Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen - und das verursacht unnötige und hohe Kosten.
2. Gedichte bzw. Zitate von der Webseite umfassend löschen.
Löschen Sie die abgemahnten Zitate von Heinz Erhardt unverzüglich, nachdem Sie die Abmahnung erhalten haben.
3. Höhe der Forderung
Lassen Sie prüfen, ob die Zahlungsforderungen in der genannten Höhe berechtigt sind.
4. Vorsicht: Es droht die Abgabe einer Unterlassungserklärung !
Es besteht die Gefahr, dass die Kanzlei weitere Ansprüche gegen Sie geltend macht (Unterlassungsanspruch, Abgabe einer Unterlassungserklärung). Auch dies ist mit weiteren Kosten verbunden.
Wir beraten Sie gern.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Stenzel.
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