Abmahnung der Navteq GmbH/ Map24 wegen Karten-Ausschnitt durch Graf von Westphalen
Der KANZLEI JANKE liegt wieder eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Graf von Westphalen wegen Verwendung von Kartenmaterial der Navteq GmbH (Map24) vor. Diese Abmahnungen der Firma Navteq (DE) GmbH als Anbieter des Kartenservices unter www.map24.de sind uns seit Jahren aus zahlreichen anderen Vorgängen bekannt.
- Abmahner: Navteq (DE) GmbH
- Abmahnung wegen: Nutzung von Karten bzw. Kartenausschnitt
- Abmahnungsgrund: Urheberrechtsverletzung wegen unlizenzierter Nutzung von Kartenmaterialien
- Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Graf von Westphalen
In der Abmahnung wird geltend gemacht, dass Einbindung von Kartenausschnitten von Map24 ein Urheberrechtsverletzung darstellt. Daher wird gemäß §97 Urheberrechtsgesetz die Zahlung eines Schadensersatzes von 600,00 Euro, die Erstattung der Abmahnkosten von ca. 661,80 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. In der Unterlassungserklärung ist für den Fall, dass das streitgegenständliche Karte erneut verwendet wird eine Vertragsstrafe von 10.000,00 Euro gefordert.
In der Tat erscheint für einige Besucher des Angebotes auf map24.de der Eindruck, die Nutzung auf die angebotenen Karten für die eigenen Webseite sei zulässig, sofern eine entsprechende Verlinkung auf Map24 erfolgt. Überdies hat das OLG Schleswig in seinem Beschluss vom 09.07.2009 (AZ. 6 W 12/09) den Streitwert auf 1950 Euro reduziert und damit erheblich die Abmahnkosten gestutzt.
Wie reagieren Sie richtig!
Wir können nicht empfehlen, die in der Abmahnung der Rechtsanwälte Graf von Westphalen für die Navteq/ Map24 geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldanerkenntnis formuliert und enthält die Verpflichtung des Abgemahnten, den Vergleichsbetrag (Schadensersatz, Abmahnkosten) zu zahlen, auch wenn dieser keine Tauschbörse genutzt und die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen, die oft unwirksam sind, unter Druck setzen!
Lassen Sie sich von einem Spezialisten im Urheberrecht beraten, um unnötige und überhöhte Zahlungen zu vermeiden.
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheberrecht u. Medienrecht
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Tags: Abmahnung, Karten, Kartenausschnitt, Navteq, Map24, Graf von Westphalen, Urheberrechtsverletzung
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